Vorgeschlagene Änderungen für "Salzburger Baumschutzverordnung 1992 (Abschnitt 6)"
Originalversion
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt gemäß § 19 Abs. 3 des Salzburger Stadtrechtes 1966 mit Ablauf des Tages, an dem das die Kundmachung enthaltende Amtsblatt herausgegeben und versendet wird, in Kraft.
Der Text verglichen mit der Originalversion
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4 | Stadtrechtes 1966 mit Ablauf des Tages, an dem das die |
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