Vorgeschlagene Änderungen für "Salzburger Baumschutzverordnung 1992 (Abschnitt 6)"

Originalversion

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt gemäß § 19 Abs. 3 des Salzburger Stadtrechtes 1966 mit Ablauf des Tages, an dem das die Kundmachung enthaltende Amtsblatt herausgegeben und versendet wird, in Kraft.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 § 6 Inkrafttreten
2
3 Diese Verordnung tritt gemäß § 19 Abs. 3 des Salzburger
4 Stadtrechtes 1966 mit Ablauf des Tages, an dem das die
5 Kundmachung enthaltende Amtsblatt herausgegeben und
6 versendet wird, in Kraft.

Begründung

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