Vorgeschlagene Änderungen für "Salzburger Baumschutzverordnung 1992"
Originalversion
Salzburger Baumschutzverordnung 1992 Gemeinderatsbeschluss vom 19.2.1992, Amtsblatt Nr. 3a/1992 in der Fassung des Beschlusses vom 23.9.2009, Amtsblatt Nr. 19/2009
Aufgrund der Bestimmungen des § 11 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 - NSchG, LGBl Nr 73/1999, in der Fassung LGBl Nr 100/2007, betreffend den Baumschutz in der Stadt Salzburg, wird verordnet:
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Salzburger Baumschutzverordnung 1992 |
2 | Gemeinderatsbeschluss vom 19.2.1992, |
3 | Amtsblatt Nr. 3a/1992 |
4 | in der Fassung des Beschlusses |
5 | vom 23.9.2009, Amtsblatt Nr. 19/2009 |
6 | |
7 | Aufgrund der Bestimmungen des § 11 des Salzburger |
8 | Naturschutzgesetzes 1999 - NSchG, LGBl Nr 73/1999, in der |
9 | Fassung LGBl Nr 100/2007, betreffend den Baumschutz in der |
10 | Stadt Salzburg, wird verordnet: |
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